Heilpraktiker Physiotherapie

Heilpraktiker für Physiotherapie

HP.physio - Ausbildung zum "sektoralen" Heilpraktiker

Was darf ich, was darf ich nicht mit dieser Erlaubniserteilung?

  • als Physiotherapeut können Sie damit im Erstkontakt ("first contact") behandeln
  • Ihre Tätigkeit ist beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
  • Therapieverfahren wie Fußreflexzonen-Therapie, Chiropraktik, Osteopathie, Dorn-Breuß u.a. unterliegen dem HP-Gesetz, Sie benötigen dafür die Erlaubniserteilung als allgemeiner Heilpraktiker (HP.med)
  • interessant ist der Punkt der Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit
In der Überprüfung "muss der jeweilige Antragsteller nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber Ärzten und den allgemein tätigen Heilpraktikern besitzt."
Weiters: ausreichende differentialdiagnostische Fähigkeiten in Kenntnis einschlägiger Krankheitsbilder sowie Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde sind maßgeblich.

EOS bietet Nachqualifizierungskurse für den Antrag auf Heilerlaubnis nach "Aktenlage" an!
Bitte beachten Sie länderweise Unterschiede: in Bundesländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg ist eine Antragstellung nach Aktenlage allerhöchstens eine Einzelfallentscheidung - für eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt bereiten wir in diesen Bundesländern vor!
Heilerlaubnis für Physiotherapie

Ihre entscheidenden Vorteile sind:

  • eigenständiges Diagnostizieren und Behandeln ohne Rezept - first contact, und damit
  • rechtliche Sicherheit in der physiotherapeutischen Behandlung eines Patienten ohne Rezept.

Machen Sie sich unabhängig!

Gesundheitspolitischen Veränderungen geschehen nicht von heute auf morgen - Sie haben jedoch jetzt eventuelle Nachteile des Gesundheitssystems zu tragen.

Zusätzliche  - gewünschte 'Nebenwirkungen' Ihrer Selbstständigkeit:

• Keine 7% Umsatzsteuer bei Folgebehandlungen ohne Rezept - denn alle Heilbehandlungen sind nach § 4 UStG. von der Umsatzsteuer befreit.
• Sämtliche Behandlungen und Therapien, die im Rahmen der Physiotherapieausbildung gelehrt wurden, dürfen eigenverantwortlich angewendet werden.

Nicht erlaubt sind folgende Behandlungen:
• Osteopathie, Dorn-Breuß, Akupunktur, invasive Techniken („Voll"-HP erforderlich)

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