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Rechtlicher Background: das Heilpraktiker-Gesetz und dessen Durchführungsverordnung

Aus dem Gesetzestext
Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 2:
Definition des Begriffes 'Heilkunde':
"... Heilkunde ist ... jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ..."
Definition des Begriffes 'Ausübung der Heilkunde':
"...ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit ..., auch wenn sie im Dienste von Dritten ausgeübt wird."
 
Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 1:
Die Ausübung der Heilkunde ist (ohne Medizinstudium) erlaubnispflichtig!

Mit anderen Worten: Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis, heilkundig tätig zu sein, also Diagnose und Therapie in Eigenverantwortlichkeit ("first contact") im Gegensatz zu anderen medizinischen Heilberufen durchzuführen.

Heilpraktik stellt neben approbierten Medizinern damit die zweite Säule des deutschen Gesundheitswesens dar.

Die Erlaubniserteilung

erfolgt durch die Gesundheitsämter. Diese über-prüfen, ob durch den Antragsteller eine "Gefahr für die Volksgesundheit" besteht.

Die Prüfung

der Fragenkatalog der amtsärztlichen Überprüfung steht unter dem Blickwinkel "Ausschluss von Gefahren".

Die schriftliche Überprüfung (multiple-choice) wird in den Bundesländern mit Zentralprüfung zweimal pro Jahr abgenommen:
am 3. Mittwoch des März, und am 2. Mittwoch des Oktober.
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung werden Termine zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Die Tätigkeit

in eigener Praxis. Die Ausübung der Heilkunde unterliegt neben anderen Gesetzen der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht.

In unseren Kursen, Seminaren und Ausbildungslehrgängen vermitteln wir in professioneller Qualität therapeutisches Wissen und bilden Ihre personale Kompetenz aus.

"Lehren heißt zeigen, dass etwas möglich ist. Lernen heißt seine Möglichkeiten auszuloten." (Paulo Coelho: Auf dem Jacobsweg)

 

Das inama-Konzept

Speziell für die Zielgruppe "mittlere Heilberufe" setzt EOS in der Vermittlung der teils sehr komplexen medizinischen Unterrichtsinhalte der Heilpraktik-Prüfungskurse ein vor 19 Jahren durch Paul Inama erstmals angewandtes und seither permanent weiterentwickeltes Bildungskonzept um. Mittels dessen werden Sie durch das eos-Team kompakt und kompetent auf die Überprüfung Ihrer Kenntnisse zur Beantragung der Heilerlaubnis vorbereitet!

Durch die Heilerlaubnis - vom zuständigen Gesundheitsamt ausgesprochen, wird folgendes ermöglicht:

  • Unabhängigkeit von gesundheitspolitischen Veränderungen.
  • eigenständiges Diagnostizieren und Behandeln, welches ansonsten nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist.
  • rechtliche Sicherheit in der Ausübung verschiedener Therapieverfahren wie Osteopathie, TCM (Akupunktur), Fußreflexzonen-Therapie und anderen komplementären naturheilkundlichen Methoden.
  • höhere fachliche Kompetenz durch erweitertes differentialdiagnostisches Wissen.
  • USt.-befreites Arbeiten in der Anwendung von Heilbehandlungen.

 

„Teachers open the door. You enter by your-self.“

Chinese Proverb

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