Heilpraktiker Allgemeinmedizin

Rechtlicher Background: das Heilpraktiker-Gesetz und dessen Durchführungsverordnung

Aus dem Gesetzestext
Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 2:
Definition des Begriffes 'Heilkunde':
"... Heilkunde ist ... jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen ..."
Definition des Begriffes 'Ausübung der Heilkunde':
"...ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit ..., auch wenn sie im Dienste von Dritten ausgeübt wird."
 
Heilpraktikergesetz (HPG), §1, Absatz 1:
Die Ausübung der Heilkunde ist (ohne Medizinstudium) erlaubnispflichtig!

Mit anderen Worten: Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis, heilkundig tätig zu sein, also Diagnose und Therapie in Eigenverantwortlichkeit ("first contact") im Gegensatz zu anderen medizinischen Heilberufen durchzuführen.

Heilpraktik stellt neben approbierten Medizinern damit die zweite Säule des deutschen Gesundheitswesens dar.

Die Erlaubniserteilung

erfolgt durch die Gesundheitsämter. Diese über-prüfen, ob durch den Antragsteller eine "Gefahr für die Volksgesundheit" besteht.

Die Prüfung

der Fragenkatalog der amtsärztlichen Überprüfung steht unter dem Blickwinkel "Ausschluss von Gefahren".

Die schriftliche Überprüfung (multiple-choice) wird in den Bundesländern mit Zentralprüfung zweimal pro Jahr abgenommen:
am 3. Mittwoch des März, und am 2. Mittwoch des Oktober.
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung werden Termine zur mündlichen Prüfung bekannt gegeben.

Die Tätigkeit

in eigener Praxis. Die Ausübung der Heilkunde unterliegt neben anderen Gesetzen der Sorgfalts- und Fortbildungspflicht.

In unseren Kursen, Seminaren und Ausbildungslehrgängen vermitteln wir in professioneller Qualität therapeutisches Wissen und bilden Ihre personale Kompetenz aus.

"Lehren heißt zeigen, dass etwas möglich ist. Lernen heißt seine Möglichkeiten auszuloten." (Paulo Coelho: Auf dem Jacobsweg)

 

„Teachers open the door. You enter by your-self.“

Chinese Proverb

 

Das inama-Konzept

In der Vermittlung der teils sehr komplexen medizinischen Unterrichtsinhalte der Heilpraktik-Kurse wird ein vor 25 Jahren durch den Institutsinhaber Paul Inama erstmals angewandtes und seither permanent weiterentwickeltes Bildungskonzept (inama konzept) umgesetzt.

...das Konzept des Konzepts
Lernorganisation im Sinne diverser Blended-Learning-Konzepte zielt darauf ab, methodische Stärken verschiedener Lernsysteme zu stärken.
Im praktischen Lernen, der Face-to-Face-Kommunikation und einem Online-Prüfungstrainingsprogramm, unterstützt durch ein e-Learningportal, werden die Effektivität und Flexibilität auch elektronischer Lernformen integriert.
So werden Sie durch das eos-Team kompakt und kompetent auf die Überprüfung Ihrer Kenntnisse zur Beantragung der Heilerlaubnis vorbereitet!

Das inama konzept baut speziell auf medizinische Fachberufe und deren beruflicher Vorkenntnisse auf. Das berufsbegleitende, modular aufgebaute Konzept wird sowohl in Form von Präsenz-, Hybrid- als auch Online-Kursen angeboten.

Vorteile dieser Konzeption
Praxisorientierter prüfungsvorbereitender Unterricht
Fachübergreifende vernetzte Darstellung der prüfungsrelevanten Themenbereiche
Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenes Programm
Individuelle und flexible Betreuung der Teilnehmer

Unsere Bildungsangebote umfassen die Bereiche HP.allg, HP.physio und HP.psych als auch den Bereich von Fachfortbildungen im Bereich Komplementärmedizin.

powered by webEdition CMS