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EOS | Schmökerecke

...was Heilberufe auch noch bewegt!

Hier führen wir intessante Hinweise zu Themen auf, die mit Ausbildung und Ausübung des Heilpraktikerberufs zutun haben: Neuigkeiten zur Rechtslage, medizinische Studien und Themen, die in und aus unseren Kursen auftauchen - gutes Schmökern!

Faltenunterspritzung ist Ausübung von Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes

11.04.2022

...dass die Faltenunterspritzung mit flüssigem Silikon oder winzigen Plastikkügelchen nach dem Heilpraktikergesetz erlaubnispflichtig sei, da es sich hierbei wegen des hierin liegenden erheblichen Eingriffes in die körperliche Unversehrtheit und die hiermit möglicherweise verbundene mittelbare Gesundheitsgefährdung um die Ausübung von Heilkunde handele.

Link zum Gesetzestext

...eine sektorale HP-Erlaubnis für Chiropraktik?

11.10.2022

Entscheidendes Kriterium für eine Eignung als Sektor innerhalb des HP-Gesetzes ist, ob ein Tätigkeitsgebiet ,,hinreichend abgrenzbar" ist. Und das ist bei Gesundheitsfachberufen wie der Physiotherapie, Logopädie und Podologie deshalb kein Problem, weil sie nicht nur Heilkunde sind, sondern in jeweils eigenen Berufsgesetzen geregelt sind.

Link zum Gesetzestext

...eine sektorale HP-Erlaubnis für Osteopathie? JA... - aber...

11.09.2018

Nach Ziff. 4.5 des Erlasses vom 21. November 2012 berechtige eine erfolgreich abgeschlossene Aus- und Weiterbildung im Bereich der Osteopathie für die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Physiotherapie nicht zur Durchführung der selbständigen und eigenverantwortlichen Osteopathie. Hierfür bedürfe es weiterhin einer allgemeinen Heilpraktikererlaubnis. Zwar sei nach der dem Erlass beigefügten gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Spickhoff die Erteilung einer eigenständigen Heilpraktikererlaubnis Osteopathie grundsätzlich denkbar. Unerlässliche Voraussetzung sei aber die hinreichende Abgrenzbarkeit des Tätigkeitsspektrums. Im Gegensatz zum Berufsbild des Physiotherapeuten sei das Tätigkeitsfeld des Osteopathen derzeit noch nicht bundeseinheitlich festgelegt und der Beruf des Osteopathen staatlich noch nicht anerkannt. Es gebe noch keine bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Tätigkeitsbereich der Osteopathie.
Sofern eine solche erlassen werde, stehe der Erteilung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis nichts im Wege.

Link zum Gesetzestext

„Teachers open the door. You enter by your-self.“

Chinese Proverb

 

Das inama-Konzept

In der Vermittlung der teils sehr komplexen medizinischen Unterrichtsinhalte der Heilpraktik-Kurse wird ein vor 25 Jahren durch den Institutsinhaber Paul Inama erstmals angewandtes und seither permanent weiterentwickeltes Bildungskonzept (inama konzept) umgesetzt.

...das Konzept des Konzepts
Lernorganisation im Sinne diverser Blended-Learning-Konzepte zielt darauf ab, methodische Stärken verschiedener Lernsysteme zu stärken.
Im praktischen Lernen, der Face-to-Face-Kommunikation und einem Online-Prüfungstrainingsprogramm, unterstützt durch ein e-Learningportal, werden die Effektivität und Flexibilität auch elektronischer Lernformen integriert.
So werden Sie durch das eos-Team kompakt und kompetent auf die Überprüfung Ihrer Kenntnisse zur Beantragung der Heilerlaubnis vorbereitet!

Das inama konzept baut speziell auf medizinische Fachberufe und deren beruflicher Vorkenntnisse auf. Das berufsbegleitende, modular aufgebaute Konzept wird sowohl in Form von Präsenz-, Hybrid- als auch Online-Kursen angeboten.

Vorteile dieser Konzeption
Praxisorientierter prüfungsvorbereitender Unterricht
Fachübergreifende vernetzte Darstellung der prüfungsrelevanten Themenbereiche
Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenes Programm
Individuelle und flexible Betreuung der Teilnehmer

Unsere Bildungsangebote umfassen die Bereiche HP.allg, HP.physio und HP.psych als auch den Bereich von Fachfortbildungen im Bereich Komplementärmedizin.

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