Heilpraktiker-Ausbildung und Kurse

Das neue "Osteopathie-Urteil"

Was bedeutet das für Physiotherapeuten, Osteopathen und Heilpraktiker?

September 2015 - ein Urteil zu Werbeverbot macht Altbekanntes deutlich:

„einem Physiotherapeuten (…) ist es verboten, berufs- oder gewerbsmäßig die Ausübung der Osteopathie anzukündigen und/ oder die Osteopathie auszuüben, es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HeilPrG.“ (AZ: I-20 U 236/13)

Die Grundaussagen dieses Beschlusses sind folgende:
Osteopathie ist Heilkunde, deren Ausübung die Heilerlaubnis erfordert.
Und: Heilkunde ausüben ist "jede Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Leiden und Körperschäden beim Menschen..."
Osteopathie rechtssicher auszuüben ist nur mit uneingeschränkter Heilerlaubnis möglich
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung beinhaltet keine Heilerlaubnis.
  • ärztliche oder heilpraktische Verordnung delegiert nicht die Heilerlaubnis
  • der Tätigkeitsbereich des Physiotherapeuten kann nicht mittels Osteopathie erweitert werden
  • osteopathisch tätige Mitarbeiter sind per Urteil gleich zu betrachten

Konkret bedeutet das, dass Osteopathen selbst nach abgeschlossener Osteopathieausbildung keine Heilerlaubnis haben. Sie sind nicht berechtigt, Patienten zu behandeln. Trotz Einzelfallentscheidung ist das ein weit reichender Richtspruch, da dies als Präzedenzfall zu werten ist. Selbst Physiotherapeuten, die zusätzlich Osteopathie anbieten, wurde der Gebrauch mit diesem Urteil untersagt. Die Reaktion vieler Praxen ist die Umbenennung in „Osteotherapie“ und anderen Begriffe, dies kann allerdings nur eine kurzfristige Lösung sein.

Mittelfristig ist es für Osteopathen demnach erforderlich den Antrag auf Heilerlaubnis zu stellen und sich einer Überprüfung zu unterziehen. Dies dürfte unserer Einschätzung nach den wenigsten Betroffenen Probleme bereiten, da in der Osteopathieausbildung bereits viele Aspekte der HP-Prüfung abgedeckt wurden. Viele unserer Teilnehmer schätzen diese Auffrischung und Vertiefung des alten Wissens.

Falls Sie weitere Fragen oder Sorgen bzgl. des neuen Osteopathiegesetz haben, rufen Sie und gerne an oder schreiben eine E-Mail an uns. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und Hilfestellung.

Quellen:
www.justiz.nrw.de

„Teachers open the door. You enter by your-self.“

Chinese Proverb

 

Das inama-Konzept

In der Vermittlung der teils sehr komplexen medizinischen Unterrichtsinhalte der Heilpraktik-Kurse wird ein vor 25 Jahren durch den Institutsinhaber Paul Inama erstmals angewandtes und seither permanent weiterentwickeltes Bildungskonzept (inama konzept) umgesetzt.

...das Konzept des Konzepts
Lernorganisation im Sinne diverser Blended-Learning-Konzepte zielt darauf ab, methodische Stärken verschiedener Lernsysteme zu stärken.
Im praktischen Lernen, der Face-to-Face-Kommunikation und einem Online-Prüfungstrainingsprogramm, unterstützt durch ein e-Learningportal, werden die Effektivität und Flexibilität auch elektronischer Lernformen integriert.
So werden Sie durch das eos-Team kompakt und kompetent auf die Überprüfung Ihrer Kenntnisse zur Beantragung der Heilerlaubnis vorbereitet!

Das inama konzept baut speziell auf medizinische Fachberufe und deren beruflicher Vorkenntnisse auf. Das berufsbegleitende, modular aufgebaute Konzept wird sowohl in Form von Präsenz-, Hybrid- als auch Online-Kursen angeboten.

Vorteile dieser Konzeption
Praxisorientierter prüfungsvorbereitender Unterricht
Fachübergreifende vernetzte Darstellung der prüfungsrelevanten Themenbereiche
Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenes Programm
Individuelle und flexible Betreuung der Teilnehmer

Unsere Bildungsangebote umfassen die Bereiche HP.allg, HP.physio und HP.psych als auch den Bereich von Fachfortbildungen im Bereich Komplementärmedizin.

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