Großer HP | HP.allg | Voll-HP
Der große Heilpraktiker erschließt die Möglichkeit in allen Bereichen, die dem HP zugängig sind, Menschen zu heilen. "... Heilkunde ist ... jede Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen...“ (HeilprG, §1, Abs. 2)
Kleiner HP | Sektoraler HP
... diese Beschreibung/ Nomenklatur - im allgemeinen Sprachgebrauch häufig genutzt, ist leider ungenau. Denn unter
sektoraler HP
ist der Tätigkeitsbereich genauer zu spezifizieren. 1993 wurde per Gerichtsentscheid die Heilerlaubnis das erste Mal geteilt: damals ging der HP.psych daraus hervor. Ab 2007 erfolgten weitere Teilungen entsprechend weiterer Berufsfelder: HP.physio, ...
Die sektorale Heilerlaubnis ermöglicht somit seit 1993 Therapeuten unabhängig und ohne Zuweisung durch einen Arzt Heilbehandlungen in ihrem jeweiligen Berufsfeld fachbezogen auszuüben.
Allgemein - für jeden Antragsteller gelten nach der Durchführungsverordnung (DVO) folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre (§2 Abs. 1 a)
- Mindestvoraussetzung Hauptschulabschluss (§2 Abs. 1 d)
- sittliche Zuverlässigkeit und Fehlen strafrechtlicher Verfehlungen (§2 Abs. 1 f)
- gesundheitliche Eignung (§2 Abs. 1 g)
- bestandene Überprüfung durch ein Gesundheitsamt, bedeutet im konkret das Fehlen einer Gefahr für die Volksgesundheit (§2 Abs. 1 i)
Der 'große' HP | HP.allg
Das Kräuterweiblein und der Bader hatten lange eine wichtige medizinische Funktion inne - man kann von "Handwerk" sprechen - den frühen Heilpraktikern. Ab dem Mittelalter wurden die ärztliche Ausbildung staatlich organsiert. „Erste Medizinalordnungen regelten Studium, Ausbildung, Prüfung, Tätigkeit und Bezahlung der Ärzte [...]“ (Heudorf, Carstens, Exner, 2010: 245).
1871 wurde im deutschen Reich die Gewerbeordnung eingeführt und somit die Gewerbefreiheit auch auf medizinische Berufe ausgedehnt. Die Verordnung erlaubte ausdrücklich die Ausübung der Heilkunde auch für nicht-approbierte Personen (Kurierfreiheit).
Verschiedenste Interessensvertretungen versuchten lange Zeit dieses Gesetz abzuschaffen, zum Schutz der Bevölkerung vor Kurpfuschertum. Nach einigen gescheiterten Versuchen (1909, 1930) wurde schließlich 1939 das Heilpraktikergesetz eingeführt. Hierin wird explizit aufgeführt: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis“ (§1 Abs. 3).
Nach Ende des Krieges wurde das Gesetz mit Änderungen fortgeschrieben und gesichert.
'kleiner' HP | sektoraler HP | Teilung der Heilerlaubnis
HP.psych | beschränkt auf den Bereich Psychotherapie
1993 wurde nach 8-jährigen Gerichtsverfahren beschlossen, dass Personen „die nur die Ausübung der Psychotherapie [erstreben]“ (BVerwG, 21.01.1993 - BVerwG 3 C 34.90) eine verkürzte Überprüfung abschließen müssen, auch bekannt unter „Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“. Der „kleine“ HP war geboren.
HP.physio | beschränkt auf den Bereich Physiotherapie
Durch diesen Erfolg bestärkt, errungen die Physiotherapeut*innen ein vergleichbares Urteil. 2007 schuf der Bundesgerichtshof Leipzig die Möglichkeit eine gegenständlich beschränkte (sektorale) Heilpraktikererlaubnis zu erlangen (BVerwG 3 C 19.08). Damit ist es möglich Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben, unabhängig von Zuweisungen von Ärzten oder allgemeinen Heilpraktikern.
Wie schaut die Zukunft des Heilpraktikers aus?
| ...das Osteopathie-Urteil
Am 08.10.2015 verbot das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: I-20 U 236/13) Physiotherapeuten die Bewerbung der Osteopathie, es sei denn, er besitze eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (§1 HeilprG).
Grundaussagen:
- Osteopathie ist Heilkunde, deren Ausübung die Heilerlaubnis erfordert.
- Eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung ersetzt keine Heilerlaubnis.
- Eine ärztliche Anordnung ersetzt keine Heilerlaubnis.
| ...weitere Teilungen der Heilerlaubnis
HP.podo | HP.ergo | HP.logo | Heilerlaubnis, beschränkt auf den Bereich der jeweiligen Berufsausbildung.
| ... Abschaffung des Heilpraktikers?
In einem von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten - im JUN'21 veröffentlicht, wurde das Thema Heilerlaubnis beleuchtet. Nach bisheriger Auslegung jedoch nicht mit dem Ziel der Abschaffung, sondern vielmehr aus Gründen der Qualitätssicherung.
Von diversen Interessensgruppen - nicht jedoch von der Bundesregierung, wird die Abschaffung des Heilpraktikers gefordert.
Eine Abschaffung des Heilpraktikers wäre ein massiver Eingriff in den sekundären Gesundheitsmarkt. Ein derartiger Eingriff würde eine komplette Neu-Strukturierung dieses wirtschaftlich bedeutsamen Sektors bedeuten.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht hier anzurufen - wir beantworten gerne Ihre Fragen.
„Teachers open the door. You enter by your-self.“
Chinese Proverb

In der Vermittlung der teils sehr komplexen medizinischen Unterrichtsinhalte der Heilpraktik-Kurse wird ein vor 25 Jahren durch den Institutsinhaber Paul Inama erstmals angewandtes und seither permanent weiterentwickeltes Bildungskonzept (inama konzept) umgesetzt.
...das Konzept des Konzepts
Lernorganisation im Sinne diverser Blended-Learning-Konzepte zielt darauf ab, methodische Stärken verschiedener Lernsysteme zu stärken.
Im praktischen Lernen, der Face-to-Face-Kommunikation und einem Online-Prüfungstrainingsprogramm, unterstützt durch ein e-Learningportal, werden die Effektivität und Flexibilität auch elektronischer Lernformen integriert.
So werden Sie durch das eos-Team kompakt und kompetent auf die Überprüfung Ihrer Kenntnisse zur Beantragung der Heilerlaubnis vorbereitet!
Das inama konzept baut speziell auf medizinische Fachberufe und deren beruflicher Vorkenntnisse auf. Das berufsbegleitende, modular aufgebaute Konzept wird sowohl in Form von Präsenz-, Hybrid- als auch Online-Kursen angeboten.
Vorteile dieser Konzeption
Praxisorientierter prüfungsvorbereitender Unterricht
Fachübergreifende vernetzte Darstellung der prüfungsrelevanten Themenbereiche
Speziell auf die Zielgruppe zugeschnittenes Programm
Individuelle und flexible Betreuung der Teilnehmer
Unsere Bildungsangebote umfassen die Bereiche HP.allg, HP.physio und HP.psych als auch den Bereich von Fachfortbildungen im Bereich Komplementärmedizin.